Öffentliche Bekanntmachung - Offenlegung Entwurf Satzung zum Wirtschaftsplan I/2022

Öffentliche Bekanntmachung:
Nachfolgend abgedruckte öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 11.11.2021 im Amtsblatt des Wasserversorgungs-Zweckverbandes „Maifeld-Eifel“.
Das Amtsblatt kann kostenfrei unter folgender Bezugsquelle angefordert werden: WVZ Maifeld-Eifel, Eichenstraße 12, 56727 Mayen, Frau Mannebach, Telefon 02651/80987-0 oder info@wvz-me.de

NACHRICHTLICH erfolgt ein Abdruck des Veröffentlichungstextes:

Einsichtnahme in den Entwurf zur Satzung zum Wirtschaftsplan I/2022 des WVZ „Maifeld-Eifel“ mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen und der Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen.

Der Entwurf zur Satzung zum Wirtschaftsplan I/2022 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme ab dem 22.11.2021 bis zur Beschlussfassung bei der Dienststelle des WVZ Maifeld-Eifel, Eichenstraße 12, 56727 Mayen, Zimmer 117, während den Dienststunden von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, öffentlich aus.

Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 22.11.2021 besteht die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf zur Satzung zum Wirtschaftsplan I/2022 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den WVZ Maifeld-Eifel oder an den Werkleiter, Eichenstraße 12, 56727 Mayen einzureichen.

56727 Mayen, 11.11.2021 Wasserversorgungs-Zweckverband „Maifeld-Eifel“ in Mayen
gez. Landrat Dr. Alexander Saftig, Verbandsvorsteher