Wer darf an Trinkwasserinstallationen arbeiten?

Für die Trinkwasser-Installation (Haus-Installation) ist der Eigentümer bzw. Betreiber der Anlage zuständig. Sowohl die Errichtung als auch wesentliche Änderungen an Ihrer Trinkwasser-Installation dürfen ausschließlich durch einen fachlich qualifizierten Installateur durchgeführt werden. Das legen die Vorschriften der „Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung“ (AVBWasserV, § 12 Abs. 2) fest.

Zu Ihrer Sicherheit
Wenn Sie ein Unternehmen aus unserem Verzeichnis oder einen bei einem anderen Wasserversorger eingetragenen Installateur beauftragen, können Sie davon ausgehen, dass dieser die erforderliche Fachkenntnis für Trinkwasser-Installationen besitzt. Qualitätsmindernde Auswirkungen auf Ihre Trinkwasser- Installation und auf unsere Anlagen sollen dadurch ausgeschlossen und die Qualität des Trinkwassers sowie der Schutz der Verbraucher sichergestellt sein.