Ich benötige ein Standrohr, was ist zu tun?

Das Standrohr kann bei verschiedenen Dienststellen ausgeliehen werden. Welche Dienststelle für meinen Ort zuständig ist, erfrage ich vorab unter Tel. 0 26 51 / 80 97 - 0.

Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung muss bei Abholung des Standrohrs eine Kaution in Höhe von 1.000,00 € hinterlegt werden. Die Zahlung kann per EC-Karte, bar oder in Form eines Schecks erfolgen.

Für das Standrohr wird eine Grundgebühr in Höhe von 80,25 € brutto sowie pro Tag eine Leihgebühr in Höhe von 1,07 € brutto berechnet. Die Kaution wird nach Rückgabe mit dem Wasserverbrauch und der Leihgebühr verrechnet. Nach Abrechnung ist der Differenzbetrag auszugleichen bzw. wird erstattet.

Der Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen:

Netto

Brutto (7 % MwSt.)

Grundgebühr

75,00 EUR

80,25 EUR

Pro Kalendertag

1,00 EUR

1,07 EUR

Wasser pro m³

1)

1)

1) Die entnommene Wassermenge wird dem Mieter zum jeweiligen Mengenpreis entsprechend der Entgeltsatzung Wasserversorgung i.V.m. der jeweils geltenden Wirtschaftssatzung in Rechnung gestellt (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer).




Die Standrohre können an folgenden Dienststellen ausgeliehen werden:

Verwaltungsgebäude Mayen
Eichenstraße 12
56727 Mayen
Tel. 0 26 51 / 80 97 - 0
Fax. 0 26 51 / 80 97 - 99
E-Mail-Kontakt:

Dienststelle Süd
Am Wasserwerk
56642 Kruft
Tel. 0 26 51 / 80 97 80
Fax. 0 26 51 / 80 97 93
E-Mail-Kontakt:

Dienststelle Nord
Bahnhofstr. 110
56745 Weibern
Tel. 0 26 51 / 80 97 85
Fax. 0 26 51 / 80 97 94
E-Mail-Kontakt: