Mein Mieter zieht aus, was ist zu tun?

Nach unserer Entgeltsatzung Wasserversorgung ist der Eigentümer zur Zahlung der Wassergebühren verpflichtet. Wir übersenden keine Bescheide an Mieter und rechnen auch bei Mieterein- oder -auszug nicht ab.

Empfehlung:
Im Mietvertrag nachsehen, was vereinbart wurde.
Falls eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird, können Sie die gültigen Tarife Ihrem Wassergebührenbescheid entnehmen oder unter "Preise" einsehen.