Für die Trinkwasser-Installation (Haus-Installation) ist der Eigentümer bzw. Betreiber der Anlage zuständig. Sowohl die Errichtung als auch wesentliche Änderungen an Ihrer Trinkwasser-Installation dürfen ausschließlich durch einen fachlich qualifizierten Installateur durchgeführt werden. Das legen die Vorschriften der „Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung“ (AVBWasserV, § 12 Abs. 2) fest.
Zu Ihrer Sicherheit
Wenn Sie ein Unternehmen
aus unserem Verzeichnis oder einen bei einem anderen Wasserversorger
eingetragenen Installateur beauftragen,
können Sie davon ausgehen, dass dieser die erforderliche Fachkenntnis für
Trinkwasser-Installationen besitzt. Qualitätsmindernde Auswirkungen auf Ihre
Trinkwasser- Installation und auf unsere Anlagen sollen dadurch ausgeschlossen
und die Qualität des Trinkwassers sowie der Schutz der Verbraucher
sichergestellt sein.