Was ist die Grundgebühr und wie wird sie berechnet?

Die Grundgebühr wird für die Vorhaltung eines Wasseranschlusses erhoben. Die Gebührensätze sind im gesamten Versorgungsgebiet einheitlich.
Maßstab für die Grundgebühr ist die Größe des eingebauten Wasserzählers. Weiterführende Grundlagen siehe Entgeltsatzung Wasserversorgung (insbesondere § 17 ff.).

Die Sätze für die Grundgebühr betragen ab dem Wirtschaftsjahr 2023 pro Jahr bei:

a) Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung mit 7 % MwSt
      bis 5 m³ (2,5 Qn m³/h)     115,56 €
      über 5 m³ bis 10 m³ (6 Qn m³/h)     277,34 €
      über  10 m³ bis 20 m³ (10 Qn m³/h)     462,24 €
   
b) Wasserzähler mit einer Nennweite  
     bis 50 mm (15 Qn m³/h)    693,36 €
     über 50 mm bis 80 mm (40 Qn m³/h) 1.848,96 €
     über 80 mm bis 100 mm (60 Qn m³/h) 2.773,44 €
     bis 50 mm (Verbundzähler)    808,92 €
     über 50 mm bis 80 mm (Verbundzähler) 1.964,52 €
     über 80 mm bis 100 mm (Verbundzähler) 2.889,00 €
     über 100 mm bis 150 mm (Verbundzähler)  4.459,70 €