Wie berechnet sich die Benutzungsgebühr (Trinkwasserpreis)?

Grundlage für die Berechnung der Benutzungsgebühr (Trinkwasserpreis) ist der über einen geeichten Wasserzähler gemessene Wasserverbrauch.
 

Die Benutzungsgebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen mit 7 % MwSt.
Wassers ab dem Wirtschaftsjahr 2023 2,03 €


Berechnungsformel
Wasserverbrauch x 2,03 € = Trinkwassermengengebühr

Hinweis:
Neben der Mengengebühr für Trinkwasser erheben die Verbandsgemeinden Kanalgebühren. Berechnungsgrundllagen und Höhe dieser Gebühren erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde.