Wird das Wasser gechlort und warum?

In einigen Gewinnungsanlagen bzw. Wasserwerken wird eine Sicherheitschlorung mit einem Konzentrationsbereich von 0,15 mg Cl2/l durchgeführt. Die Chlorung erfolgt in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dient dazu, das Verkeimungsrisiko des Trinkwassers auf dem Verteilungsweg zu minimieren. Zulässig nach der Trinkwasserverordnung sind 0,3 Cl2/l. Ob Ihr Trinkwasser gechlort wird, können Sie in der für Ihren Wohnort maßgeblichen Trinkwasseranalyse nachsehen.