Welche Kosten kommen bei einer Neuherstellung/Erneuerung eines Hausanschlusses auf mich zu?

Der WVZ erhebt Gebühren und Beiträge gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 in der jeweils gültigen Fassung und den Satzungen des Wasserversorgungs-Zweckverbandes "Maifeld-Eifel" über die Allgemeine Wasserversorgung sowie über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - in der jeweils gültigen Fassung.