Der
WVZ erhebt Gebühren und Beiträge gemäß den Bestimmungen des
Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 in der jeweils gültigen Fassung und den Satzungen des Wasserversorgungs-Zweckverbandes
"Maifeld-Eifel" über die Allgemeine Wasserversorgung sowie über die
Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - in der jeweils gültigen Fassung.