Nach unserer Entgeltsatzung Wasserversorgung ist der Eigentümer zur Zahlung der Wassergebühren verpflichtet. Wir übersenden keine Bescheide an Mieter und rechnen auch bei Mieterein- oder -auszug nicht ab.
Empfehlung:
Im Mietvertrag nachsehen, was vereinbart wurde.
Falls eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird, können Sie die gültigen Tarife Ihrem Wassergebührenbescheid entnehmen oder unter "Preise" einsehen.