Was ist der wiederkehrende Beitrag und wie wird er berechnet?

Der wiederkehrende Beitrag wird für die Möglichkeit des Bezuges von Trink-, Brauch- und Betriebswasser erhoben.
Der Beitragssatz ist im gesamten Versorgungsgebiet einheitlich. Weiterführende Grundlagen siehe Entgeltsatzung Wasserversorgung (insbesondere §12).
 

 Der wiederkehrende Beitrag beträgt ab dem Wirtschaftsjahr 2023  mit 7 % MwSt.
 je m² gewichteter Grundstücksfläche   0,0642 €