Bekanntmachung der 11. Änderung der Verbandsordnung des Wasserversorgungs-Zweckverbandes

Nachfolgend abgedruckte öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 21.01.2022 im Amtsblatt des Wasserversorgungs-Zweckverbandes „Maifeld-Eifel“.
Das Amtsblatt kann kostenfrei unter folgender Bezugsquelle angefordert werden: WVZ Maifeld-Eifel, Eichenstraße 12, 56727 Mayen, Frau Mannebach, Telefon 02651/80987-0 oder info@wvz-me.de

NACHRICHTLICH erfolgt ein Abdruck des Veröffentlichungstextes:

Bekanntmachung
der 11. Änderung der Verbandsordnung des Wasserversorgungs-Zweckverbandes „Maifeld-Eifel“

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit folgendes bekannt:

Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Wasserversorgungs-Zweckverbandes „Maifeld-Eifel“ vom 10.06.2021 stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Errichtungsbehörde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung die nachfolgende 11. Änderung der Verbandsordnung fest:

Artikel 1
§ 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„Der Zweckverband kann
1. andere Unternehmen mit Trink- und Brauchwasser beliefern,
2. sich an Wasserversorgungsunternehmen beteiligen, sowie an Unternehmen, die u.a. zur Sicherstellung der Wasserversorgung Kommunikationsinfrastruktur betreiben oder an entsprechenden Beteiligungsgesellschaften.
3. Versorgungseinrichtungen Dritter übernehmen.“

Artikel 2
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, die Verbandsordnung auf Grund der Änderungen neu zu fassen.

Artikel 3
§ 21 erhält folgende Fassung:
„Diese Änderung der Verbandsordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft.“


Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az.: 1706-1/WVZ M-E /21a

Trier, den 01.12.2021


Im Auftrag

Christof Pause


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