Bekanntmachung eines Beschlusses im Umlaufverfahren des WVZ Maifeld-Eifel

Nachfolgend abgedruckte öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 08.12.2020 im Amtsblatt des Wasserversorgungs-Zweckverbandes „Maifeld-Eifel“.
Das Amtsblatt kann kostenfrei unter folgender Bezugsquelle angefordert werden: WVZ Maifeld-Eifel, Eichenstraße 12, 56727 Mayen, Frau Mannebach, Telefon 02651/80987-0 oder info@wvz-me.de

NACHRICHTLICH erfolgt ein Abdruck des Veröffentlichungstextes:

Bekanntmachung eines Beschlusses im Umlaufverfahren des WVZ „Maifeld-Eifel“

In der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) wurde in § 35 der neue Absatz 3 eingefügt. Dieser erlaubt in Notsituationen Beschlüsse im Umlaufverfahren oder in einer Telefon-/Videokonferenz durchzuführen.
Der WVZ hat auf Grund der aktuellen Corona-Situation hiervon Gebrauch gemacht, da wegen der Größe der Gremien (Werkausschuss, Verbandsversammlung) eine Präsenzsitzung nicht in Betracht kam.
Die Verbandsversammlung hat auf Vorschlag des Werkausschusses die 5. Änderung der Entgeltsatzung Wasserversorgung im Umlaufverfahren beschlossen.

56727 Mayen, 08.12.2020
gez.
Dr. Alexander Saftig
Verbandsvorsteher

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