Information über die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität

Mit der dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 18.11.2015 wurden Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf radioaktive Stoffe festgelegt.
Das Trinkwasser muss gemäß § 14 a der Trinkwasserverordnung bis zum 26.11.2019 im Rahmen einer Erstuntersuchung auf radioaktive Stoffe untersucht werden.
Die Erstuntersuchung dient der Ermittlung und Bewertung der im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentrationen bestimmter Radionuklide. Sie umfasst an den vorgeschriebenen Stellen jeweils eine Untersuchung der Radionuklide je Quartal über ein Jahr. Die Untersuchungen wurden mit den zuständigen Gesundheitsämtern abgestimmt.
Die Erstuntersuchung wurde nun abgeschlossen. Als Ergebnis ist mitzuteilen, dass die Parameterwerte gemäß Anlage 3a Teil I der Trinkwasserverordnung im gesamten Versorgungsgebiet eingehalten werden.
Unser Trinkwasser erfüllt somit die radiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Diese Information erfolgt gemäß § 21 der Trinkwasserverordnung. Weitere Informationen zur Qualität des Trinkwassers können Sie auf unserer Homepage unter www.maifeld-eifel.de/Verbraucher/Trinkwasseranalysen einsehen.
Für Fragen steht Ihnen das Team des WVZ Maifeld-Eifel gerne zur Verfügung.
WVZ Maifeld-Eifel
Eichenstraße 12, 56727 Mayen
E-Mail: info@wvz-me.de
Telefon: 02651 / 8097 - 0

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