Wer darf an Trinkwasserinstallationen arbeiten?

Für die Trinkwasser-Installation (Kundenanlage) ist der Eigentümer bzw. Betreiber der Anlage zuständig. Sowohl die Errichtung als auch wesentliche Änderungen an Ihrer Trinkwasser-Installation dürfen ausschließlich durch einen fachlich qualifizierten Installateur durchgeführt werden, der in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungs-Unternehmens eingetragen ist. Das legt die Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV, § 12 Abs. 2) fest.

Zu Ihrer Sicherheit
Wenn Sie ein Unternehmen aus unserem Verzeichnis oder einen bei einem anderen Wasserversorger eingetragenen Installateur beauftragen, können Sie davon ausgehen, dass dieser die erforderliche Fachkenntnis für Trinkwasser-Installationen besitzt. Qualitätsmindernde Auswirkungen auf Ihre Trinkwasser- Installation und auf unsere Anlagen sollen dadurch ausgeschlossen und die Qualität des Trinkwassers sowie der Schutz der Verbraucher sichergestellt werden. Eingetragene Installateure erhalten einen sogenannten Installateurausweis. Lassen Sie sich diesen Ausweis vorzeigen.



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