Werkausschuss

Einführungstext (keine Pflichteingabe)

Die Verbandsversammlung bildet einen Werkausschuss. Dieser Werkausschuss besteht aus 14 Mitgliedern. Ihm gehören der/die Verbandsvorsteher/in als Vorsitzende/r und 13 weitere von der Verbandsversammlung zu wählende Mitglieder an.

In den Werkausschuss können neben Mitgliedern der Kreistage und Verbandsgemeinderäte auch wirtschaftlich sachkundige Personen gewählt werden. Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll jedoch Kreistagsmitglied bzw. Verbandsgemeinderatsmitglied sein.

Die Zuständigkeiten des Werkausschusses bestimmt die Betriebssatzung.

Der Werkausschuss des WVZ setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:


 Stellvertreter
Verbandsvorsteher als Vorsitzender  1. Cornelia Weigand
   2. Maximilian Mumm
 3. Johannes Bell
   
Landkreis Mayen-Koblenz  2 Sitze
   
Landkreis Ahrweiler  2 Sitze
   
Verbandsgemeinde Brohltal  1 Sitz
   
Verbandsgemeinde Maifeld  3 Sitze
   
Verbandsgemeinde Vordereifel  1 Sitz
   
Verbandsgemeinde Pellenz  2 Sitze
   
 Rhein-Mosel  1 Sitz
   

Verbandsgemeinde Kelberg


Beschäftigtenvertreter im Werkausschuss

Nach § 90LPersVG müssen dem Werkausschuss mindestens 
in einem Drittel (höchstens die Hälfte) der Mitgliederzahl 
Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzutreten, 
sie haben beratende Stimme. 

Dem Werkausschuss gehören in der aktuellen 
Legislaturperiode 5 Beschäftigtenvertreter und deren 
Stellvertreter an.

 1 Sitz


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