Aufgaben und Organisation

Allgemeines

Der Wasserversorgungs-Zweckverband „Maifeld-Eifel“ hat insbesondere die Aufgabe, innerhalb seines Versorgungsgebietes die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Das Versorgungsgebiet umfasst die gesamten Verbandsgemeinden Brohltal, Maifeld und Pellenz, weite Teile der Verbandsgemeinde Vordereifel und kleinere Teile der Verbandsgemeinden Untermosel und Kelberg.

Der Zweckverband wird nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung geführt. Dem Zweckverband gehören als Mitglieder die Landkreise Ahrweiler und Mayen-Koblenz sowie die Verbandsgemeinden Brohltal, Maifeld, Vordereifel, Pellenz, Untermosel und Kelberg an.

Das zur Wasserversorgung notwendige Wasserwerk des Zweckverbandes wird als Eigenbetrieb nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung und der Betriebssatzung geführt. Bei einem Eigenbetrieb handelt es sich um ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtsfähigkeit. Entsprechend den Regelungen der Verbandsordnung und der Betriebssatzung verfolgen weder Zweckverband noch Eigenbetrieb Gewinnerzielungsabsicht.

 

Verbandsorgane

Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsammlung und der Verbandsvorsteher.

 

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus den jeweiligen gesetzlichen Vertretern und weiteren Vertretern der Mitglieder. Die Amtszeit der Vertreter deckt sich mit der Amtszeit der Kreistage bzw. der Verbandsgemeinderäte der Mitglieder. Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie die Beschlussfassung nicht dem Werkausschuss übertragen hat oder der Verbandsvorsteher oder der Werkleiter zuständig sind. Sie hat in jedem Fall zu Entscheiden über den Erlass und die Änderung von Satzungen, über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss sowie über die Bestellung der Abschlussprüfer.


Verbandsvorsteher: Herr Landrat Dr. Alexander Saftig
I. stellv. Verbandsvorsteher: Herr Landrat Dr. Jürgen Pföhler
II. stellv. Verbandsvorsteher: Herr Bürgermeister Karl Häfner

Der Verbandsvorsteher hat eigene Entscheidungskompetenzen, leitet die Sitzungen, ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten und Vorgesetzter der Werkleitung.

 

Werkausschuss

Dem Werkausschuss gehören der Verbandsvorsteher als Vorsitzender und 15 weitere von der Verbandsversammlung zu wählende Mitglieder an. Zu den Zuständigkeiten des Werkausschusses gehören beispielsweise Beschlüsse zu den Grundsätzen der Wirtschaftsführung, der Vermögensverwaltung und der Rechnungslegung.

 

Werkleitung

Die Werkleitung leitet den Eigenbetrieb im Rahmen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, der Betriebssatzung, der Beschlüsse der Gremien sowie ergangener Weisungen in eigener Verantwortung. Der Werkleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. Derzeit ist Herr Jürgen Wagner zum Werkleiter bestellt. Stellvertretende Werkleiter sind Herr Stefan Friedsam und Herr Rainer Wollenweber.

Home | Sitemap | Suche | Kontakt | Impressum 
Drucken Merken Empfehlen
produced with ecomas ®