Grundgebühr

Einführungstext (keine Pflichteingabe)

Die Grundgebühr wird für die Vorhaltung eines Wasseranschlusses erhoben. Die Gebührensätze sind im gesamten Versorgungsgebiet einheitlich. Maßstab für die Grundgebühr ist die Größe des eingebauten Wasserzählers. Weiterführende Grundlagen siehe Entgeltsatzung Wasserversorgung (insbesondere § 17 ff.).

Die Sätze für die Grundgebühr betragen ab dem Wirtschaftsjahr 2023 pro Jahr bei:


a) Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung mit 7 % MwSt
      bis 5m³  2,5 Qn m³/h; neu bis Q3 4m³/h     115,56 €
      über 5m³ bis 10m³  6 Qn m³/h; neu Q3 10m³/h     277,34 €
      über 10m³ bis 20m³  10 Qn m³/h; neu Q3 16m³/h     462,24 €
   
b) Wasserzähler mit einer Nennweite  
     bis 50mm  15 Qn m³/h; neu Q3 25m³/h    693,36 €
     über 50mm bis 80mm  40 Qn m³/h; neu Q3 63m³/h 1.848,96 €
     über 80mm bis 100mm  60 Qn m³/h;  neu Q3 100m³/h 2.773,44 €

     bis 50mm, Verbundzähler; neu HZ Q3 25m³; NZ Q3 4m³/h

   808,92 €

     über 50mm bis 80mm, Verbundzähler; neu HZ Q3 63m³/h, NZ Q3 4m³/h 1.964,52 €
     über 80mm bis 100mm, Verbundzähler; neu HZ Q3 100m³/h, NZ Q3 4m³/h 2.889,00 €
     über100 mm bis150 mm, Verbundzähler; neu HZ Q3 250m³/h, NZ Q3 10m³/h 4.459,70 €

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