Grundlage für die Berechnung der Benutzungsgebühr (Trinkwasserpreis) ist der über einen geeichten Wasserzähler gemessene Wasserverbrauch. Die Benutzungsgebühr (Trinkwasserpreis) beträgt pro mit 7% MwSt Kubikmeter entnommenen Wassers z. Z. 1,68 €